Für den Erwerb des zur Sportausübung benötigten Schwarzpulvers bedarf es einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoff-Gesetz. Diesen sogenannten „Pulverschein“
beantragt man bei seinem zuständigen Ordnungsamt.
Die Voraussetzungen zum Erwerb des „Pulverscheins“ sind:
Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachgewiesen.
Bedürfnis wird durch die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nachgewiesen.
Lagerstätte Pulver muss in einer / m abschließbaren Stahlkassette/ -schrank, die / der sich
in einem unbewohnten Raum (Speicher, Keller oder Balkon etc.) befindet, gelagert werden.
Führungszeugnis Natürlich holt die Behörde Auskunft über den Antragsteller ein, man
sollte tunlichst nicht vorbestraft sein.