Für den Erwerb des zur Sportausübung benötigten Schwarzpulvers bedarf es einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoff-Gesetz. Diesen sogenannten „Pulverschein“ beantragt man bei seinem zuständigen Ordnungsamt.

Die Voraussetzungen zum Erwerb des „Pulverscheins“ sind:

 

Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachgewiesen.

 

Bedürfnis wird durch die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nachgewiesen.

 

Lagerstätte Pulver muss in einer / m abschließbaren Stahlkassette/ -schrank, die / der sich in einem unbewohnten Raum (Speicher, Keller oder Balkon etc.) befindet, gelagert werden.

 

Führungszeugnis Natürlich holt die Behörde Auskunft über den Antragsteller ein, man sollte tunlichst nicht vorbestraft sein.

Jimdo

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.