Das Waffenrecht

 

 

Im Vorderladerbereich benötigt man für mehrschüssige Perkussionswaffen wie Revolver und doppelläufige Pistolen eine Waffenbesitzkarte. Alle anderen Vorderlader, also einschüssige Perkussionswaffen und ein- bzw. mehrschüssige Steinschlosswaffen, sind ab 18 Jahre frei zu erwerben.