Das Waffenrecht
Im Vorderladerbereich benötigt man für mehrschüssige Perkussionswaffen wie Revolver und doppelläufige Pistolen eine Waffenbesitzkarte. Alle anderen
Vorderlader, also einschüssige Perkussionswaffen und ein- bzw. mehrschüssige Steinschlosswaffen, sind ab 18 Jahre frei zu erwerben.
Im Vorderladerbereich benötigt man für mehrschüssige Perkussionswaffen wie Revolver und doppelläufige Pistolen eine Waffenbesitzkarte. Alle anderen
Vorderlader, also einschüssige Perkussionswaffen und ein- bzw. mehrschüssige Steinschlosswaffen, sind ab 18 Jahre frei zu erwerben.