Für den Erwerb des zur Sportausübung benötigten Schwarzpulvers bedarf es einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoff-Gesetz. Diesen sogenannten „Pulverschein“ beantragt man bei seinem zuständigen Ordnungsamt.

Die Voraussetzungen zum Erwerb des „Pulverscheins“ sind:

 

Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachgewiesen.

 

Bedürfnis wird durch die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nachgewiesen.

 

Lagerstätte Pulver muss in einer / m abschließbaren Stahlkassette/ -schrank, die / der sich in einem unbewohnten Raum (Speicher, Keller oder Balkon etc.) befindet, gelagert werden.

 

Führungszeugnis Natürlich holt die Behörde Auskunft über den Antragsteller ein, man sollte tunlichst nicht vorbestraft sein.